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Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024

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Wahl zum Europäischen Parlament am 09. Juni 2024

Das Kabinett hat beschlossen, dass die nächste Wahl zum Europäischen Parlament in Deutschland am Sonntag, 9. Juni 2024, stattfinden wird. Die Bundesregierung hofft, dass möglichst viele Wahlberechtigte an diesem Tag ihr Wahlrecht nutzen, um ein Bekenntnis für die europäische Integration und die Demokratie in Europa abzulegen.

Wieso bestimmt die Bundesregierung den Wahltermin zum Europäischen Parlament?

Ein Zeitraum, in dem alle Mitgliedstaaten der EU die Wahlen abhalten müssen, wird zunächst durch den Rat der Europäischen Union festgelegt. Mit Beschluss vom 22. Mai 2023 hat der Rat bestimmt, dass die europäischen Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme in dem Zeitraum vom 6. bis 9. Juni 2024 abgeben.

Nun hat die Bundesregierung aus diesen Daten den genauen Wahltermin für Deutschland ausgewählt. Da die Wahl der deutschen Abgeordneten nach den Vorgaben des deutschen Europawahlgesetzes an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag stattfinden muss, kommt insofern als Datum nur Sonntag, der 9. Juni 2024, in Betracht.

Wer ist zur Wahl berechtigt?

Alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind an diesem Tag zur Wahl berechtigt – sowie alle Staatsangehörigen der übrigen EU-Mitgliedsstaaten, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben. Erstmals können auch Unionsbürgerinnen und -bürger wählen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. In Deutschland gibt es mehr als 66 Millionen Wahlberechtigte, EU-weit sind es rund 350 Millionen Wahlberechtigte.

Nach welchem System wird gewählt?

In jedem Mitgliedstaat werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments nach dem Verhältniswahlsystem auf der Grundlage von Listen oder von übertragbaren Einzelstimmen gewählt. In Deutschland erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Listenwahlvorschläge können für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden. Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 Abgeordnete des Europäischen Parlaments. Seit 2014 gibt es bislang auch keine Sperrklausel mehr.

Regierungsmonitor:

Verfolgen Sie die Umsetzung wichtiger Maßnahmen der Bundesregierung unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/regierungsmonitor.

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Landesweite Kommunalwahlen am 09. Juni 2024

Die Landesweiten Kommunalwahlen finden im Land Brandenburg alle fünf Jahre statt. Seit 2014 werden die landesweiten Kommunalwahlen gemeinsam mit der Europawahl durchgeführt. Mit der "Verordnung über den Wahltag und die Wahlzeit der Landesweiten Kommunalwahlen 2024" vom 17. August 2023, veröffentlicht am 21. August 2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Brandenburg Teil II (GVBl. II - 2023, Nr. 57), wurde der 9. Juni 2024 als Termin für die landesweiten Kommunalwahlen öffentlich bekannt gemacht. Im Land Brandenburg findet gleichzeitig am Tag der Kommunalwahlen auch die Europawahl statt.

 

Es werden gewählt:

  • 14 Kreistage,

  • 4 Stadtverordnetenversammlungen der kreisfreien Städte,

  • 409 Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen der kreisangehörigen Gemeinden und Städte,

  • 1 Verbandsgemeindevertretung,

  • die ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinden und Städte,

  • in den Ortsteilen die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher oder Ortsbeiräte.

Kommunalwahlen im Wahlgebiet Herzberg (Elster)

Aufgrund der Verordnung über den Wahltag und die Wahlzeit der allgemeinen Kommunalwahlen 2024 vom 17. August 2023 (GVBl. II Nr. 57) finden die Wahlen


- der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herzberg (Elster),
- des Ortsbeirats des Ortsteils Arnsnesta,
- des Ortsbeirats des Ortsteils Borken,
- des Ortsbeirats des Ortsteils Buckau,
- des Ortsbeirats des Ortsteils Fermerswalde,
- des Ortsbeirats des Ortsteils Friedersdorf,
- des Ortsbeirats des Ortsteils Gräfendorf,
- des Ortsbeirats des Ortsteils Löhsten,
- des Ortsbeirats des Ortsteils Mahdel,
- des Ortsbeirats des Ortsteils Osteroda,
- des Ortsbeirats des Ortsteils Rahnisdorf und
- des Ortsbeirats des Ortsteils Züllsdorf

 

am Sonntag, den 09. Juni 2024 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr statt.

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Die Wahlvorschläge können von Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen sowie Einzelbewerbenden eingereicht werden. Daneben können Parteien, politische Vereinigungen und Wählergruppen auch gemeinsam einen Wahlvorschlag als Listenvereinigung einreichen. Sie dürfen sich jedoch bei jeder Wahl nur an einer Listenvereinigung beteiligen; die Beteiligung an einer Listenvereinigung schließt einen eigenständigen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl aus. 

 

Die Wahlvorschläge sollten möglichst frühzeitig eingereicht werden. Sie müssen spätestens bis zum Donnerstag, den 04. April 2024, 12 Uhr, bei der Wahlleiterin für die Stadt Herzberg (Elster), Rathaus, Markt 1, 04916 Herzberg (Elster), Zi.-Nr. 2.7 (1. OG, Flur rechts) schriftlich eingereicht werden.

 

Weitere Informationen sind der 

 

Wahlbekanntmachung der Wahlleiterin (Einreichnung von Wahlvorschlägen für SVV und OB) 

 

zu entnehmen. Die Wahlbekanntmachung kann als PDF heruntergeladen werden oder als einzelne Bild-Dateien (siehe nachfolgende Fotogalerie) genutzt und weitergeleitet werden.

 

Vordrucke & Muster für die Einreichung der Wahlvorschläge

 

weitere Vordrucke:

 

Vordrucke als beschreibbares PDF-Formular:

Formularservers für die Erfassung und Übermittlung von Wahlvorschlägen

Damit Parteien, politische Vereinigungen, Wählergruppen, Listenvereinigungen und Einzelbewerberinnen bzw. Einzelbewerber (Wahlvorschlagsträger) beim Ausfüllen die Wahlunterlagen ihre Angaben (z.B. Daten der Bewerber/innen) nicht wiederholt eingetragen müssen, wird Ihnen der "Formularserver als Online-Portal" zur Verfügung gestellt. Über diesen können Sie formulargestützt Ihren Wahlvorschlag erfassen. 

 

In dem Portal können Sie die Vordrucke für die einzelnen kommunalen Wahlen bequem ausfüllen, Zwischenstände herunterladen und speichern sowie ausdrucken. Sie werden Schritt für Schritt durch den Wahlvorschlag und die Niederschrift geführt. 

 

Hier geht´s zum Formularassistenz für die Wahlen im Wahlgebiet Herzberg (Elster):

 

  • zur Stadtverordnetenversammlung und 

  • der Ortsbeiräte

 

Auch für die Kreistagswahl (Zuständigkeit: Kreiswahlleiter LKEE) ist der Formularassistent nutzbar.

 

Link: https://afm.brandenburg.de/intelliform/forms/lwl/kw/anlage_5a/index;jsessionid=U34Va9RnpTxsgmijE_9pmjPRmDmxPFOReTlT44_c.IF0?back=true

 

Der Formular-Assistent führt Sie durch die Anlage 5a und erzeugt automatisch die

  • Anlage 7a - Zustimmungserklärung,

  • Anlage 8a - Bescheinigung der Wählbarkeit und

  • ggf. die Anlage 8c - Versicherung an Eides Statt eines Unionsbürgers.

 

Die Anlage 9a - Niederschrift über die Bestimmung der Bewerbenden - für die Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte (als wahlgebietsbezogener Wahlvorschlag) wird automatisch erzeugt.

 

Im Falle eines wahlkreisbezogenen Wahlvorschlages (z.B. bei der Kreistagswahl) wird (über den Formularserver) automatisch nur der Teil 2 der Anlage 9a erzeugt, der die Daten der Bewerbenden enthält. In diesem Falle bitte zusätzlich den Teil 1 der Anlage 9a ausfüllen (siehe pdf-Dokument). Dies gilt auch für den Regelfall der Einreichung mehrerer wahlkreisbezogener Wahlvorschläge. In jedem Arbeitsschritt ist es möglich, den Arbeitsstand zu speichern und die Eingabe zu unterbrechen. Es wird eine HTML-Datei erzeugt, die Sie bei sich speichern müssen. Um die Eingabe fortzusetzen bzw. zu korrigieren, öffnen Sie einfach die gespeicherte HTML-Datei in Ihrem Webbrowser und folgen Sie dort den weiteren Hinweisen.

 

Hinweise: 

 

Sollten sich z. B. die Listenplätze der bereits eingetragenen Bewerberinnen und Bewerber geändert haben, kann die Reihenfolge der Listenplätze nachträglich problemlos korrigiert werden. In der anschließend erzeugten Druckversion des Wahlvorschlages werden die Bewerberinnen und Bewerber in der geänderten Reihenfolge angezeigt.

 

Ihre erfassten Daten werden nicht im System gespeichert. In jedem Arbeitsschritt ist es jedoch möglich, den Arbeitsstand lokal auf Ihrem PC zu speichern und die Eingabe zu unterbrechen; dabei wird eine HTML-Datei erzeugt. Um die Eingabe fortzusetzen bzw. zu korrigieren, öffnen Sie einfach die gespeicherte HTML-Datei in Ihrem Webbrowser und folgen Sie dort den weiteren Hinweisen. Ich empfehle, den Arbeitsstand vor dem Einreichen unbedingt zu speichern. Nur so sind eventuell nachträglich erforderliche Korrekturen digital möglich.

 

Wenn die Dateneingabe abgeschlossen ist, wird der Wahlvorschlag durch die Funktion “Einreichen” elektronisch erstellt. Die Formulare für den Wahlvorschlag können dann von Ihnen als PDF-Dokument heruntergeladen und ausgedruckt werden.

 

Nach dem Unterschreiben muss der Wahlvorschlag rechtzeitig bis zum Ablauf der Einreichungsfrist, also spätestens am 04.04.2024, um 12:00 Uhr schriftlich im Original bei der Wahlleiterin eingereicht werden. Eine ausschließlich elektronische Einreichung des Wahlvorschlages über den Formularserver gilt nicht als eingereichter Wahlvorschlag. Eine inhaltliche Vorprüfung des Wahlvorschlages erfolgt erst, wenn der Wahlvorschlag schriftlich im Original bei der Wahlleitung eingegangen ist. 

 

Weitere Bekanntmachungen (Wahlausschuss, Wahlvorstände etc.)

 

Weitere Informationen und Links

 

Ansprechpartner*innen

  • Wahlleiterin, Stephanie Kuntze, Tel.: 03535/482-210, E-Mail: oder , Sitz: Rathaus, Zi.-Nr. 2.7 (1. OG, Flur rechts)

  • Stellvertretender Wahlleiter, Sven Ziehe, Tel.: 03535/482-300, E-Mail: , Sitz: Rathaus, Zi.-Nr. 2.3 (1. OG, Flur links)

  • Team Bürgerservice & Wahlen, Tel.: 03535/482-115, E-Mail: , Sitz: Rathaus Zi.-Nr. 1.3 (EG)

 

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