Was ändert sich mit der Grundsteuerreform in 2022?
Aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im April 2018 die bisherige Berechnung für verfassungswidrig erklärt, da die aktuelle Erhebung der Grundsteuer auf Grundlage von jahrzehntealten Wertverhältnissen von 1935 bzw. 1964 erfolgt.
Wer ist von der Reform betroffen?
Betroffen von der Neubewertung und in diesem Zuge der Pflicht zur Abgabe einer Grundsteuerwerterklärung sind alle, die am 01. Januar 2022 Eigentum oder ein Erbbaurecht an einem Grundstück oder einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft hatten, auch, wenn das Grundstück oder der Betrieb später verkauft wurde oder wird. Mieter oder Pächter sind von der Reform nicht selbst betroffen, müssen aber ggf. den Vermieter oder Verpächter mit Auskünften unterstützen.
Was ist bei der Abgabe zu beachten?
Die Grundsteuerwerterklärungen sollen grundsätzlich in elektronischer Form an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Für die Übermittlung steht das kostenfreie und sichere ELSTER-Verfahren (www.elster.de) zur Verfügung. Hierfür ist eine Registrierung und somit ein Benutzerkonto erforderlich. Zu beachten ist, dass dies bis zu zwei Wochen dauern kann. Die elektronischen Formulare sollen ab 01.07.2022 bereitstehen.
In § 228 Abs. 6 des Bewertungsgesetzes ist die elektronische Abgabepflicht verankert. Nur in Ausnahmefällen kann die Abgabe der Formulare in Papierform erfolgen.
Wann müssen die Grundsteuerwerterklärungen eingereicht werden?
Die Abgabefrist umfasst den Zeitraum vom 01. Juli bis zum 31. Oktober 2022 und gilt für alle Steuerpflichtigen.
Die Finanzämter in Brandenburg werden zwar über Pressemitteilungen auf die Abgabepflicht hinweisen, aber nicht gesondert zur Abgabe der Grundsteuerwerterklärung auffordern.
Die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung ist durch die öffentliche Bekanntmachung vom 30.03.2022 im Bundessteuerblatt erfolgt.
Alle Steuerpflichtigen erhalten jedoch von Mai bis Juni 2022 Informationsschreiben von den Finanzämtern, aus denen die wichtigsten Daten und Fakten hervorgehen.
Wie unterstützen die Finanzämter?
Durch das Finanzamt Calau werden drei Veranstaltungen „Finanzamt vor Ort“ an folgenden Tagen durchgeführt:
08.06.2022 – 13:00 Uhr Stadthaus Elsterwerda
22.06.2022 – 10:00 Uhr Stadthalle Calau
29.06.2022 – 13:00 Uhr Bürgerzentrum Herzberg (Elster)
Diese Termine richten sich an alle Bürger:innen, welche Unterstützung bei der Erstellung der Grundsteuerwerterklärung benötigen.
Außerdem werden die Finanzämter besondere Grundsteuer-Sprechtage und Termine für eine ELSTER-Registrierung vor Ort in den Servicestellen der Finanzämter anbieten.
Für weitere Fragen stehen eine Grundsteuer-Hotline 0331 200 600 20 (Mo-Do 09:00-16:00 Uhr und Fr 09:00-14:00 Uhr) und ein virtueller Assistent (www.steuerchatbot.de) zur Verfügung.
Viele Informationen finden Sie auch im Internet auf den Seiten:
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