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Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Ortsbeiratswahlen

Neuwahlen der Ortsbeiräte der Ortsteile Borken und Züllsdorf am 22.09.2024 

Bekanntmachung der Wahlleiterin vom 01.08.2024


Gemäß §§ 26, 54 und 64 Absatz 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) und § 31 Absatz 2 und 3 in Verbindung mit § 79 Abs. 1 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) mache ich Folgendes bekannt:
 

Wahltermin und Wahlzeit


Gemäß § 79 Abs. 1 BbgKWahlV findet die einzelnen Neuwahlen


- Im Wahlgebiet des Ortsteiles Borken / Neuwahl zum Ortsbeirat des Ortsteiles Borken
- Im Wahlgebiet des Ortsteiles Züllsdorf / Neuwahl zum Ortsbeirat des Ortsteiles Züllsdorf


am Sonntag, den 22. September 2024 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr statt.


Die Wahlen finden gleichzeitig zur Wahl des Brandenburgischen Landtags am 22.09.2024 statt.


Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen


Nachdem die Wahlleiterin nach Auflösungsentscheidung der Wahlbehörde den Tag der Neuwahlen bestimmt hat, fordere ich gemäß § 31 Abs. 2 Satz 3 BbgKWahlV auf, die Wahlvorschläge für die unter I. genannten Neuwahlen möglichst frühzeitig einzureichen.
 

Ergänzend hierzu weise ich auf Folgendes hin:

 

  1. Wahlgebiet für die jeweilige Wahl zum Ortsbeirat ist das Gebiet des jeweiligen Ortsteils. Das Wahlgebiet im Ortsteil Borken sowie das Wahlgebiet im Ortsteil Züllsdorf bildet jeweils einen Wahlkreis.

     

  2. In den Wahlgebieten (Ortsteil Borken und Ortsteil Züllsdorf) sind jeweils drei Mitglieder des Ortsbeirats zu wählen.

     

  3. Jeder Wahlvorschlag muss mindestens eine Bewerberin und einen Bewerber enthalten. Jeder Wahlvorschlag darf insgesamt höchstens 4 Bewerberinnen und Bewerber enthalten.

     

  4. Wahlvorschlagsrecht und Einreichungsfrist:

     

    4.1 Wahlvorschläge können von Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen sowie Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Daneben können Parteien, politische Vereinigungen und Wählergruppen auch gemeinsam einen Wahlvorschlag als Listenvereinigung einreichen. Sie dürfen sich jedoch bei jeder Wahl nur an einer Listenvereinigung beteiligen; die Beteiligung an einer Listenvereinigung schließt einen eigenständigen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl aus.

     

    4.2 Die Wahlvorschläge sollten möglichst frühzeitig eingereicht werden. Sie müssen spätestens bis zum Freitag, den 30.08.2024, 12 Uhr, bei der Wahlleiterin für die Stadt Herzberg (Elster) unter folgender Adresse Stadt Herzberg (Elster), Wahlleiterin, Markt 1, 04916 Herzberg (Elster) schriftlich eingereicht werden.

     

  5. Besondere Anzeigepflicht für Listenvereinigungen:


    Die Absicht, sich zu einer Listenvereinigung zusammenzuschließen, ist der Wahlleiterin für die Stadt Herzberg (Elster) durch die für das Wahlgebiet zuständigen Organe aller am Zusammenschluss Beteiligten spätestens bis zum Mittwoch, den 30.08.2024, 12 Uhr, schriftlich anzuzeigen. Die Erklärung der an dem Zusammenschluss beteiligten Gruppierungen muss bei Parteien oder politischen Vereinigungen von mindestens zwei Mitgliedern des für das Wahlgebiet
    zuständigen Vorstands, darunter der oder dem Vorsitzenden oder einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter, bei Wählergruppen von der oder dem Vertretungsberechtigten der Wählergruppe unterzeichnet sein.

     

  6. Inhalt der Wahlvorschläge


    6.1 Die Wahlvorschläge sollen nach dem Muster der Anlage 5a zu § 32 Absatz 1 Satz 1 BbgKWahlV eingereicht werden. Sie müssen enthalten:
    a) den Familiennamen, die Vornamen, den Beruf oder die Tätigkeit, den Tag der Geburt, den Geburtsort, die Staatsangehörigkeit und die Anschrift einer jeden Bewerberin und eines jeden Bewerbers in erkennbarer Reihenfolge,
    b) als Wahlvorschlag einer Partei oder politischen Vereinigung den vollständigen Namen der einreichenden Partei oder politischen Vereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese; der im Wahlvorschlag angegebene Name der Partei oder politischen Vereinigung muss mit dem Namen übereinstimmen, den diese im Lande führt,
    c) als Wahlvorschlag einer Wählergruppe den Namen der einreichenden Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese; aus dem Namen muss hervorgehen, dass es sich um eine Wählergruppe handelt; der Name und die etwaige Kurzbezeichnung dürfen nicht den Namen von Parteien oder politischen Vereinigungen oder deren Kurzbezeichnung enthalten,
    d) als Wahlvorschlag einer Listenvereinigung den Namen der Listenvereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese; zusätzlich sind die Namen und, sofern vorhanden, auch die Kurzbezeichnungen der an ihr beteiligten Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen anzugeben,

    e) den Namen des Wahlgebietes.


    Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin oder eines Einzelbewerbers darf nur die unter Buchstabe a und e bezeichneten Angaben enthalten.


    6.2 Daneben soll der Wahlvorschlag Namen, Anschrift und Telekommunikationsanschluss der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson enthalten. Als Vertrauensperson kann auch eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, sind nur die Vertrauensperson und die stellvertretende Vertrauensperson, jede für sich, berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen.


    6.3 Der Wahlvorschlag einer Partei oder politischen Vereinigung muss von mindestens zwei Mitgliedern des für das Wahlgebiet zuständigen Vorstandes, darunter der oder dem Vorsitzenden oder einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter, unterzeichnet sein. Der Wahlvorschlag einer Wählergruppe muss von der oder dem Vertretungsberechtigten unterzeichnet sein. Die Vertretungsberechtigung ist auf mein Verlangen nachzuweisen. Der Wahlvorschlag einer Listenvereinigung muss von jeder an ihr beteiligten Partei, politischen Vereinigung und Wählergruppe entsprechend unterzeichnet sein. Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin oder eines Einzelbewerbers muss von dieser oder diesem unterzeichnet sein.


    6.4 Wichtige Beschränkungen:
    Jede Bewerberin und jeder Bewerber darf nur auf einem Wahlvorschlag für die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteiles Borken oder für die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteiles Züllsdorf benannt sein. Die Bewerberin oder der Bewerber auf dem Wahlvorschlag einer Partei darf nicht Mitglied einer anderen Partei sein, die mit einem eigenen Wahlvorschlag zu dieser Wahl antritt.

     

    usw. (weiteres ist der Bekanntmachung zu entnehmen!)

 

Der Wahlausschuss beschließt am 03. September 2024 (Dienstag), um 18 Uhr, im Turmzimmer des Rathauses der Stadt Herzberg (Elster), Markt 1, 04916 Herzberg (Elster), in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Wahlvorschläge. Im Übrigen wird auf § 37 BbgKWahlG sowie §§ 38 und 39 BbgKWahlV verwiesen.
 

Vordrucke & Muster für die Einreichung der Wahlvorschläge

 

weitere Vordrucke:

 

Vordrucke als beschreibbares PDF-Formular:

Formularservers für die Erfassung und Übermittlung von Wahlvorschlägen

Damit Parteien, politische Vereinigungen, Wählergruppen, Listenvereinigungen und Einzelbewerberinnen bzw. Einzelbewerber (Wahlvorschlagsträger) beim Ausfüllen die Wahlunterlagen ihre Angaben (z.B. Daten der Bewerber/innen) nicht wiederholt eingetragen müssen, wird Ihnen der "Formularserver als Online-Portal" zur Verfügung gestellt. Über diesen können Sie formulargestützt Ihren Wahlvorschlag erfassen. 

 

In dem Portal können Sie die Vordrucke für die einzelnen kommunalen Wahlen bequem ausfüllen, Zwischenstände herunterladen und speichern sowie ausdrucken. Sie werden Schritt für Schritt durch den Wahlvorschlag und die Niederschrift geführt. 

 

Hier geht´s zum Formularassistenz für die Wahlen im Wahlgebiet Herzberg (Elster):

 

  • der Ortsbeiräte der Ortsteile Borken und Züllsdorf

 

Link: https://afm.brandenburg.de/intelliform/forms/lwl/kw/anlage_5a/index;jsessionid=U34Va9RnpTxsgmijE_9pmjPRmDmxPFOReTlT44_c.IF0?back=true

 

Der Formular-Assistent führt Sie durch die Anlage 5a und erzeugt automatisch die

  • Anlage 7a - Zustimmungserklärung,

  • Anlage 8a - Bescheinigung der Wählbarkeit und

  • ggf. die Anlage 8c - Versicherung an Eides Statt eines Unionsbürgers.

 

Die Anlage 9a - Niederschrift über die Bestimmung der Bewerbenden - für die Wahlen der Ortsbeiräte (als wahlgebietsbezogener Wahlvorschlag) wird automatisch erzeugt.

 

Hinweise: 

 

Sollten sich z. B. die Listenplätze der bereits eingetragenen Bewerberinnen und Bewerber geändert haben, kann die Reihenfolge der Listenplätze nachträglich problemlos korrigiert werden. In der anschließend erzeugten Druckversion des Wahlvorschlages werden die Bewerberinnen und Bewerber in der geänderten Reihenfolge angezeigt.

 

Ihre erfassten Daten werden nicht im System gespeichert. In jedem Arbeitsschritt ist es jedoch möglich, den Arbeitsstand lokal auf Ihrem PC zu speichern und die Eingabe zu unterbrechen; dabei wird eine HTML-Datei erzeugt. Um die Eingabe fortzusetzen bzw. zu korrigieren, öffnen Sie einfach die gespeicherte HTML-Datei in Ihrem Webbrowser und folgen Sie dort den weiteren Hinweisen. Ich empfehle, den Arbeitsstand vor dem Einreichen unbedingt zu speichern. Nur so sind eventuell nachträglich erforderliche Korrekturen digital möglich.

 

Wenn die Dateneingabe abgeschlossen ist, wird der Wahlvorschlag durch die Funktion “Einreichen” elektronisch erstellt. Die Formulare für den Wahlvorschlag können dann von Ihnen als PDF-Dokument heruntergeladen und ausgedruckt werden.

 

Nach dem Unterschreiben muss der Wahlvorschlag rechtzeitig bis zum Ablauf der Einreichungsfrist, also spätestens am 30.08.2024, um 12:00 Uhr schriftlich im Original bei der Wahlleiterin eingereicht werden. Eine ausschließlich elektronische Einreichung des Wahlvorschlages über den Formularserver gilt nicht als eingereichter Wahlvorschlag. Eine inhaltliche Vorprüfung des Wahlvorschlages erfolgt erst, wenn der Wahlvorschlag schriftlich im Original bei der Wahlleitung eingegangen ist.