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Landtagswahl und Neuwahlen der Ortsbeiräte der Ortsteile Borken und Züllsdorf am 22.09.2024

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Wahl zum 8. Landtag Brandenburg

Der Brandenburgische Landtag wird alle fünf Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, gleicher, freier und geheimer Wahl gewählt. Als einziges unmittelbar vom Volk gewähltes Verfassungsorgan repräsentiert er das Staatsvolk des Landes Brandenburg. Sitz des Landtags Brandenburg ist Potsdam. 88 Sitze (maximal 110 mit Überhang- und Ausgleichsmandaten) sind zu besetzen.

 

Die Verfassung des Landes Brandenburg (Artikel 62 Absatz 1) gibt den Zeitrahmen vor, in dem eine Landtagswahl stattfinden muss. Danach findet eine Neuwahl frühestens 57 und spätestens 60 Monate nach dem Beginn der jeweils laufenden Wahlperiode an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag statt (§ 4 Brandenburgisches Landeswahlgesetz). Dabei wird berücksichtigt, dass die Termine für Landtagswahlen möglichst nicht mit den Hauptferienzeiten kollidieren. Das ist in der derzeitigen Wahlperiode die Zeitspanne zwischen dem 26. Juni und dem 25. September 2024.

 

Als Wahltermin für die regulär im Herbst 2024 stattfindende Wahl zum 8. Landtag Brandenburg hat die Präsidentin des Landtages Brandenburg im Einvernehmen mit dem Präsidium des Landtags Brandenburg den 22. September 2024 festgelegt. Die öffentlich Bekanntmachung erfolgte am 3. Mai 2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Brandenburg (GVBl. I - 2023, Nr. 11).

 

Kommt es zu einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode des brandenburgischen Landtages, müssen vorgezogene Neuwahlen innerhalb von 70 Tagen nach der Auflösungsentscheidung stattfinden.

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Ortsbeiratswahlen der Ortsteile Borken und Züllsdorf (Neuwahlen)

Die gesetzlichen Bestimmungen dazu finden sich im Brandenburgischen Kommunalwahlgesetz. § 82a legt fest, dass die Wahlberechtigten des Ortsteils den Ortsbeirat wählen. Jeder Wahlberechtigte hat drei Stimmen, die er entweder einem Kandidierenden geben oder auf verschiedene Bewerber verteilen kann. Das Ergebnis der Wahl wird dann nach einem bestimmten Algorithmus berechnet. Die Grundlage für die Berechnung findet sich in § 48 Absatz 2.

 

Zur Kommunalwahl am 09.06.2024 musste für die Ortsbeiräte der Ortsteile Borken und Züllsdorf festgestellt. Die Wahl des Ortsbeirates im Ortsteil Borken musste aufgrund fehlender WAhlvorschlage abgesagt werden. Der Ortsbeirat des Orteiles Züllsdorf musste aufgrund zu geringer Sitzanzahl (aufgrund Nichannahme der gewählten Bewerber*innen) aufgelöst werden. 

 

Beide Ortsbeiräte werden gemäß § 85 BbgKWahlG für den Rest der allgemeinen Wahlperiode neu gewählt. Die Wahlleiterin bestimmt den Wahltag auf den 22.09.2024 (verbunden mit der Landtagswahl), der somit innerhalb der nächsten vier Monate stattfindet (§ 79 Abs. 1 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV)). Der Wahlausschuss hat diese Aufgaben hinsichtlich der Kommunalwahl (u.a. Wahl der Ortsbeiräte in den Ortsteilen) vom 12.06.2024 auf die Wahlleiterin übertragen, so dass diese unverzüglich die Neuwahl der Mitglieder des Ortsbeirates bekannt geben konnte. 

Bekanntmachungen

 

Bei Fragen zum Wahlsystem bzw. zum Ablauf der Landtagswahl sowie der Ortsbeiratswahlen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

 

Stephanie Kuntze

Wahlleiterin der Stadt Herzberg (Elster)

Kontakt: 03535/482-210 oder 0173 / 7851173

E-Mail:  oder

Sitz: Rathaus, Markt 1, Raum 2.07

 

Sven Ziehe

Stellvertretender Wahlleiter der Stadt Herzberg (Elster)

Kontakt: 03535/482-300 oder 0160 / 2892650

E-Mail: oder

Sitz: Rathaus, Markt 1, Raum 2.03