Der Wahl-O-Mat ist keine Wahlempfehlung, sondern ein Informationsangebot über Wahlen und Politik
Alle 35 Parteien, die zur Wahl antreten, haben die Wahl-O-Mat-Thesen beantwortet. Jetzt sind Sie an der Reihe: Vergleichen Sie Ihre Standpunkte mit den Antworten der Parteien.
Beim Wahl-O-Mat zur Wahl des Europäischen Parlaments 2024 wurden alle Parteien und politischen Vereinigungen zur Teilnahme am Wahl-O-Mat eingeladen, die vom Bundeswahlausschuss zur Wahl zugelassen wurden. Eine Übersicht aller zugelassenen Parteien sowie eine kurze Beschreibung finden Sie im Angebot „Wer steht zur Wahl?“(Dieser Link öffnet sich in einem neuen Fenster.).
Alle 35 Parteien und politische Vereinigungen, die 2024 zur Wahl antreten, haben die Einladung angenommen und die Thesen des Wahl-O-Mat beantwortet. CDU und CSU haben ein gemeinsames Wahlprogramm zur Europawahl 2024 erstellt und auch die Thesen des Wahl-O-Mat gemeinsam beantwortet. Im Wahl-O-Mat können auch Parteien vertreten sein, die vom Verfassungsschutz des Bundes oder der Länder beobachtet und als extremistisch eingestuft werden. Welche Parteien als extremistisch eingestuft werden, können Sie auf den Seiten des Verfassungsschutzes nachlesen:
Die Positionen und Begründungen der Parteien zu den Thesen im Wahl-O-Mat stammen ausschließlich von den Parteien selbst. Sie werden von der Wahl-O-Mat-Redaktion nicht interpretiert oder geändert.
Die Wahl-O-Mat-Thesen werden zur Beantwortung an die Vorstände oder Geschäftsführungen der Parteien geschickt. Diese legen eigenverantwortlich fest, wer für die Partei die Thesen beantwortet. Die Parteien hatten etwa drei Wochen Zeit, alle Thesen zu beantworten. Sie wurden gebeten, die Thesen entsprechend der Parteihaltung mit „stimme zu“, „stimme nicht zu“ oder „neutral“ zu beantworten. Außerdem konnten sie zu jeder These eine Begründung abgeben, in der sie ihre jeweilige Position ausführen und ihren genauen Standpunkt zur These konkretisieren können.
Die Thesen werden ausschließlich von den Parteien beantwortet. Bei Unstimmigkeiten zwischen Position und Begründung einer Partei oder möglichen Fehlern wird diese darauf hingewiesen, doch können nur die Parteien selbst entscheiden, ob ihre Einträge geändert werden.
Somit können die Nutzerinnen und Nutzer im Wahl-O-Mat ihre eigenen Positionen mit den tatsächlichen und autorisierten Positionen der Parteien vergleichen.
Der Wahl-O-Mat berechnet die Übereinstimmung sowie die Nähe der Positionen der Nutzerinnen und Nutzer zu den Positionen der Parteien.
Bei einer exakten Übereinstimmung einer Nutzerin oder eines Nutzers mit einer Parteiposition vergibt der Wahl-O-Mat zwei Punkte, bei gegensätzlichen Positionen keinen Punkt. Bei einer Annäherung der Position der Nutzerin oder des Nutzers an die Position der Partei vergibt der Wahl-O-Mat einen Punkt, d.h. wenn z.B. die Partei mit „neutral“ stimmt und die Nutzerin oder der Nutzer mit „stimme zu“ oder „stimme nicht zu“.
Wird eine These gewichtet, dann fließt diese These mit dem doppelten Wert in die Berechnung ein. Überspringt die Nutzerin oder der Nutzer eine These, fällt diese These aus der Berechnung heraus.
Der Wahl-O-Mat zeigt im Ergebnis an, welcher prozentuale Anteil der maximal möglichen Punktzahl für die Übereinstimmung mit einer Partei erreicht wurde. Die maximal mögliche Punktzahl kann je nach Anzahl der gewichteten und übersprungenen Thesen unterschiedlich sein.
Eine Übersicht zur Berechnungsmethode und Beispielrechnungen finden Sie unter https://www.bpb.de/187657(Dieser Link öffnet sich in einem neuen Fenster.).
Der Wahl-O-Mat zur Wahl des Europäischen Parlaments 2024 wurde bereits 3.646.482 Mal genutzt (Stand: 13.5.2024, 11:49 Uhr).
Probieren Sie es auch gern aus!