Wahlschein Online - Antrag auf Briefwahl
Wähler*innen, die am Wahltag verhindert sind, im Wahllokal zu wählen, können bis zum zweiten Tag vor der Wahl, bis zum 20.09.2024 bis 18.00 Uhr, bei der Wahlbehörde Stadt Herzberg (Elster) einen Wahlschein oder Briefwahlunterlagen beantragen.
Dies können sie …
schriftlich (in der Regel durch Nutzung des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindlichen Antragsformulars),
elektronisch als Online-Wahlschein über folgenden Link https://www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=12062224,
mündlich (nicht telefonisch),
per Fax an 03535/482-120 oder
per E-Mail an
bei der Wahlbehörde (hier Team 3.1 – Bürgerservice & Wahlen, Rathaus, Erdgeschoss, bei Nachfragen gern anrufen unter Tel. 03535/482-115) tun. Bei elektronischer Beantragung müssen Familienname, Vornamen, Geburtstag und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angegeben werden; darüber hinaus sollte der Antrag die Angabe der in der Wahlbenachrichtigung eingedruckten Wählerverzeichnis-Nummer enthalten.
In besonderen Fällen, wie einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung, kann ein Antrag noch am Wahltag (22.09.2024) bis 15.00 Uhr gestellt werden. Wahlscheine nebst Briefwahlunterlagen werden auf dem Postweg übersandt oder amtlich überbracht. Sie können auch bei der auf der Wahlbenachrichtigung bezeichneten Stelle der Wahlbehörde persönlich abgeholt werden. Wer für einen anderen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Für die Briefwahl erhält der Wähler für die Landtagswahl einen Wahlschein, den notwendigen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag, einen amtlichen Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt, wie die Stimmabgabe per Briefwahl vorzunehmen ist. Die Wähler in den Ortsteilen erhalten einen Wahlschein für die Landtagswahl und des jeweiligen Ortbeirates sowie zusätzlich den Stimmzettel für die Wahl des Ortsbeirates. Der Wahlbrief (Wahlbriefumschlag mit dem darin enthaltenen Wahlschein und dem Stimmzettelumschlag mit dem Stimmzettel/den Stimmzetteln) muss bis zum Wahltag 18.00 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle eingegangen sein. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt. Wer, aus welchem Grund auch immer, am Wahltag doch nicht verhindert ist, kann mit seinen Briefwahlunterlagen einschließlich der Stimmzettel die Urnenwahl in einem Wahlbezirk seines Wahlkreises durchführen (Ausnahme Wahl in Ortsteilen; hier steht nur jeweils ein Wahllokal für die Landtagswahl und des Ortsbeirates zur Verfügung).