Die Kämmerei informiert
13. 06. 2023
Die Kämmerei informiert
Zahlungserinnerung
- Die Steuern/Gemeindeabgaben
Grundsteuer A, B, Hundesteuer, Friedhofsgebühren
sind im laufenden Jahr wie folgt fällig:
1. Juli (Jahreszahler) bzw. 15. August, 15. November (Quartalszahler)
- Änderungen bzgl. der Zahlweise sind bis 30.09.2023 der Stadtkasse oder dem Steueramt mitzuteilen. (§28 (3) GrStG)
Diese Änderungen werden im Folgejahr (2024) wirksam.
Hundesteuer
- Hundehalter sind verpflichtet einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme oder zwei Wochen nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, bei der Stadt Herzberg (Elster) anzumelden (gemäß § 9 Nr. 1 Hundesteuersatzung der Stadt Herzberg.)
- Hunde können monatlich an- und abgemeldet werden.
- Es besteht die Möglichkeit, bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, einen Antrag auf Hundesteuerermäßigung bzw. Hundesteuerbefreiung zu stellen.
Hinweis
Tragen Sie stets beim Spaziergang mit Ihrem Hund/Ihren Hunden die Hundesteuermarke/n sowie Hygienetüten bei sich.
Bild zur Meldung: Die Kämmerei informiert
Weitere Informationen:
Herzberg/Elster