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Die Kämmerei informiert

13. 06. 2023

Die Kämmerei informiert

Zahlungserinnerung

 

 

  • Die Steuern/Gemeindeabgaben

Grundsteuer A, B, Hundesteuer, Friedhofsgebühren

sind im laufenden Jahr wie folgt fällig:

 

1. Juli (Jahreszahler) bzw. 15. August, 15. November (Quartalszahler)

 

  • Änderungen bzgl. der Zahlweise sind bis 30.09.2023 der Stadtkasse oder dem Steueramt mitzuteilen. (§28 (3) GrStG)

Diese Änderungen werden im Folgejahr (2024) wirksam.

Hundesteuer

  • Hundehalter sind verpflichtet einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme oder zwei Wochen nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, bei der Stadt Herzberg (Elster) anzumelden (gemäß § 9 Nr. 1 Hundesteuersatzung der Stadt Herzberg.)
  • Hunde können monatlich an- und abgemeldet werden.
  • Es besteht die Möglichkeit, bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, einen Antrag auf Hundesteuerermäßigung bzw. Hundesteuerbefreiung zu stellen.

Hinweis

Tragen Sie stets beim Spaziergang mit Ihrem Hund/Ihren Hunden die Hundesteuermarke/n sowie Hygienetüten bei sich.

 

Bild zur Meldung: Die Kämmerei informiert

Herzberg/Elster