Warum ist Kommunalpolitik so wichtig?
Kommunalpolitik findet praktisch vor der eigenen Haustür statt. Was dort entschieden wird, betrifft die Menschen vor Ort ganz konkret: Soll ein neues Jugendzentrum gebaut werden? Wann hat die Mediathek geöffnet? Muss das in die Jahre gekommene Schwimmbad geschlossen werden oder lohnt sich eine Sanierung?
Die Kommunen – das ist der Oberbegriff für unsere Städte, Gemeinden und Landkreise – kümmern sich um Vieles. Auch die Organisation von Müllabfuhr und Wasserversorgung zählen zu ihren Aufgaben.
In den Kommunalwahlen entscheiden die Wähler und Wählerinnen, wer ihre Interessen am besten repräsentiert und für sie eintritt. Und zwar dort, wo sie wohnen. Demokratische Mitbestimmung beginnt also vor Ort, in der unmittelbaren Umgebung.
Sie wollen mitbestimmen, was bei Ihnen vor Ort läuft und die Dinge selbst in die Hand nehmen?
Auf die Liste, fertig, los!
Die Kandidierenden für die Kommunalvertretungen werden vor der Wahl von verschiedenen Parteien und freien Wählergruppen aufgestellt. Man kann auch als Einzelbewerber oder Einzelbewerberin antreten.
Wer in eine Kommunalvertretung gewählt werden möchte, muss EU-Bürger und am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein und seit mindestens drei Monaten seinen Wohnsitz oder seinen dauerhaften Aufenthaltsort in Brandenburg haben.
Bei den Kommunalwahlen in Brandenburg werden die Wählerstimmen nach dem Prinzip der Verhältniswahl in Sitze umgerechnet. Dabei entscheiden sich die Wähler neben den Einzelbewerbern vor allem zwischen verschiedenen Listen, die von den Parteien und Wählergruppen aufgestellt werden. Darauf stehen die Kandidierenden, die für sie in die Kommunalvertretung einziehen wollen.
Mit 16 Jahren wählen
In Brandenburg gilt zu Kommunal- und Landtagswahlen das Wahlalter 16. Das heißt, wer am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist, darf seine Stimme abgeben. Wahlberechtigt sind alle Einwohner und Einwohnerinnen der jeweiligen Kommune (hier Stadt Herzberg), die deutsche Staatsbürger oder Bürger in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union sind. Die Webseite "Mach’s ab 16 in Brandenburg!" informiert ausführlich darüber.
Kumulieren und panaschieren
Das klingt kompliziert. Ist es aber nicht. Es geht ums Anhäufen und Mischen und funktioniert so:
Jeder Wähler hat drei Stimmen. Diese kann er einem einzigen Bewerber oder einer einzigen Liste geben. Das nennt man kumulieren, was so viel heißt wie "anhäufen" oder "ansammeln". Es ist aber auch erlaubt, für mehrere Kandidaten einer Liste zu stimmen – oder seine Stimmen auf Listen und Bewerber verschiedener Parteien und Wählergruppen zu verteilen. Man spricht dann von panaschieren, was in diesem Fall "mischen" bedeutet.
Bei mehr als drei Kreuzen ist allerdings der ganze Stimmzettel ungültig. Bei der Stimmabgabe muss sich der Wähler oder die Wählerin nicht an die Reihenfolge halten, in der die Kandidaten auf den Listen stehen.
Das brandenburgische Kommunalwahlrecht gibt den Bürgern somit die Möglichkeit, die aufgestellten Listen zu verändern. Es lohnt sich also, im Vorfeld der Wahlentscheidung möglichst viele Kandidaten kennenzulernen.
Weitere Informationen und Lesetipps erhalten Sie unter: https://www.politische-bildung-brandenburg.de/kommunalwahlen-brandenburg.
Bild zur Meldung: https://www.politische-bildung-brandenburg.de/kommunalwahlen-brandenburg