Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbildBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Endgültige Wahlergebnisse der Kommunalwahlen (SVV, OB) vom 09.06.2024

07. 06. 2024

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

in der gestrigen Wahlausschusssitzung der Stadt Herzberg (Elster) wurde das endgültige Wahlergebnisse für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung und für die Wahlen der Ortsbeiräte festgestellt.

Folgende Informationen möchte ich Ihnen zudem mitteilen:

Die Wahl der Stadtverordnetenversammlung fand im Wahlgebiet Stadt Herzberg (Elster) in 18 Wahlbezirken statt.

 

Die Wahl der Ortsbeiräte erfolgte in den 10 Ortsteilen (außer OT Borken) der Stadt. Hierbei stellte der jeweilige Ortsteil auch das jeweilige Wahlgebiet dar.

 

Die Briefwahlvorstände (WBZ 9001, 9002, 9003) ermittelten das Wahlergebnis der Briefwahl zur Stadtverordnetenversammlung für die Wahlbezirke 0001 – 0009 (Kernstadt) und für die Briefwahl zur Wahl des Ortsbeirates im jeweiligen Ortsteil (0011 (außer 0012) bis 0021).

Ist die Stimmabgabe per Briefwahl sicher?

Ja. Seit 1957 besteht in Deutschland die Möglichkeit, auch per Brief zu wählen. Die Zulässigkeit hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt.  

 

Für die Briefwahl gelten gesonderte Regeln: Am Tag der Wahl werden diese am Nachmittag an den zuständigen Briefwahlvorstand ausgeteilt. Mehrere Personen öffnen die eingegangenen Briefwahlumschläge und prüfen diese auf ihre Gültigkeit. Ganz wichtig dabei ist, dass der Umschlag mit den Stimmzetteln nicht geöffnet wird! Es wird lediglich geprüft, ob der Wahlschein korrekt und unterschrieben ist.

 

Ist dies der Fall, wird der Stimmzettelumschlag in die Wahlurne geworfen. Dadurch ist nicht mehr nachvollziehbar, welcher Wähler für welche Partei gestimmt hat – die Unterlagen werden voneinander getrennt. 

 

Es gibt in Deutschland klare Regelungen dazu, wie eine Stimmauszählung abzulaufen hat. Alle zuständigen Wahlbezirke haben sich daranzuhalten und müssen sicherstellen, dass auch alle Wahlhelfer die Vorschriften einhalten. Die Stimmen in der Wahlurne, die auch die per Post abgegebenen beinhalten, werden in fünf Schritten ausgezählt.

Wie wird das vorläufige Wahlergebnis ermittelt und dokumentiert?

Die Wahlvorstände in den einzelnen Wahlbezirken fertigten auf der Grundlage des vorläufig ermittelten Wahlergebnisses für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung und in den Ortsteilen zusätzlich für die Wahl der Ortsbeiräte entsprechende Wahlniederschriften bzw. Briefwahlniederschriften an.

 

Die Wahlvorstände stellten dabei die

 

  1. die Zahl der wahlberechtigten Personen,

  2. die Zahl der Wähler,

  3. die Zahl der ungültigen Stimmzettel,

  4. die Zahl der gültigen Stimmen,

  5. die Zahl der auf jeden Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen,

  6. die Zahl der auf jeden Wahlvorschlag abgegebenen gültigen Stimmen

     

fest.

 

Die Briefwahlvorstände stellten die 

 

  1. die Zahl der gültigen Wahlbriefe, 

  2. die Zahl der gültigen Wahlscheine,

  3. die Zahl der Wähler,

  4. die Zahl der ungültigen Stimmzettel,

  5. die Zahl der gültigen Stimmen,

  6. die Zahl der auf jeden Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen,

  7. die Zahl der auf jeden Wahlvorschlag abgegebenen gültigen Stimmen

 

Durch die Wahlleiterin wurden unter Beachtung des § 82d BbgKWahlG (Wahrnehmung der Aufgaben durch den Wahlausschuss für die Ortsteile der Stadt) die Wahlniederschriften und Briefwahlniederschriften auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit geprüft. 

 

Nach Prüfung hat die Wahlleitung auf der Grundlage der vorliegenden Wahlniederschriften das Wahlergebnis für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung und zu den Ortsbeiräten in Aufgliederung nach Wahlbezirken zusammengestellt. Etwaige Korrekturen wurden vorgenommen. Diese hatten Auswirkungen auf die A-Werte, auf die Anzahl der ungültigen Stimmzettel (hier z.B. OB Osteroda) und gültige Stimmen der Wahlvorschlagsträger/innen, jedoch ohne Auswirkungen auf das gesamte Wahlergebnis und die Sitzverteilung. 

 

Die korrekte Abbildung erfolgt nun nach gestriger Bestätigung des Wahlausschusses und ist mit den Korrekturen ab heute unter den nachfolgend aufgeführten Links zur Landeswahlseite einsehbar.

 

Zur Ermittlung der Sitzverteilung gemäß § 48 Abs. 2 BbgKWahlG wurden die erforderlichen Berechnungen für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung Herzberg (Elster) erstellt. Die Berechnungen werden zudem für bessere Nachvollziehbarkeit im Amtsblatt veröffentlicht.

 

Für die Wahlen der Ortsbeiräte in den Ortsteilen Arnsnesta, Buckau, Gräfendorf, Mahdel, und Züllsdorf wurden ebenfalls die erforderlichen Berechnungen durchgeführt.

 

Für die Wahl der Ortsbeiräte in den übrigen Ortsteilen ist eine Berechnung nicht erforderlich, weil die nachfolgend genannte gesetzliche Regelung (Mehrheitswahl) zutreffend ist. 

Gemäß § 48 Abs. 8 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Satz 2 BbgKWahlG sind die Bewerber mit den höchsten Stimmenzahlen in der Reihenfolge dieser Zahlen gewählt, wenn nur ein Wahlvorschlag oder ausschließlich Einzelwahlvorschläge vom Wahlausschuss zugelassen worden sind.

 

Nach der Berichterstattung der Wahlleiterin (Vorstellung der nach Wahlbezirken auf der Grundlage der einzelnen Wahlniederschriften ermittelten Wahlergebnisse) ermittelte der Wahlausschuss das Gesamtergebnis der jeweiligen Wahl.

 

Dabei waren festzustellen:

  1. die Zahl der wahlberechtigten Personen,

  2. die Zahl der Wähler,

  3. die Zahl der gültigen Stimmen,

  4. die Zahl der ungültigen Stimmzettel,

  5. die Zahl der auf jeden Wahlvorschlag abgegebenen gültigen Stimmen,

  6. die Zahl der auf jeden Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen,

  7. die Verteilung der Sitze auf die einzelnen Wahlvorschläge,

  8. die gewählten Bewerber,

  9. die Ersatzpersonen sowie ihre Reihenfolge. 

 

Die Verteilung der Sitze erfolgt auf der Grundlage des § 48 BbgKWahlG.

 

Die vom Wahlausschuss festgestellten Ergebnisse bezüglich der vorgenannten Ziffern 1. – 9. wurden in die „Wahlniederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Wahl“ sowohl für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung als auch zu den Ortsbeiräten eingetragen. 

 

Den Sitzungsniederschriften wurden die nach Wahlbezirken geordnete Zusammenstellung über das Wahlergebnis und die Berechnungen der Sitzverteilung beigefügt.

 

Die Feststellung des endgültigen Ergebnisses durch den Wahlausschuss für jede Wahl wurde durch die Wahlleiterin jeweils unverzüglich verkündet und von den Mitgliedern des Wahlausschusses bestätigt.

 

Nach diesen grundsätzlichen Hinweisen stellte der Wahlausschuss als Erstes das endgültige Wahlergebnis für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung fest. Daran schloss sich die Feststellung der endgültigen Wahlergebnisse für die Wahl der einzelnen Ortsbeiräte an. 

Wie geht es weiter?

Das endgültige Wahlergebnis wird zeitnah im Amtsblatt für die Stadt Herzberg (Elster) veröffentlicht. Zudem werden alle gewählten Bewerber/innen in den nächsten Tagen schriftlich benachrichtigt. 

Die konstituierende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herzberg (Elster) findet am 11.07.2024 statt. Bis dahin werden noch einige Vorbereitungen erfolgen.


Die konstituierenden Sitzungen der Ortsbeiräte können individuell, je nach endgültiger Annahme der Mitgliedschaft im Ortsbeirat der jeweiligen gewählten Bewerber/innen, mit der Stadtverwaltung (Frau Diecke, 03535 482 222, ) besprochen und festgelegt werden. Die Zuständigkeiten der aktuell besetzten Ortsbeiräte bleibt bis zur konstituierenden Sitzung bestehen.

 

Bei Fragen wenden Sie sich gern an die Wahlleiterin, Frau Stephanie Kuntze (03535 482 210, ).

 

 

 

 

 

 

 

Bild zur Meldung: Endgültige Wahlergebnisse der Kommunalwahlen (SVV, OB) vom 09.06.2024

Herzberg/Elster