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Neue Hundeverordnung in Herzberg

01. 08. 2024

Die Stadt Herzberg (Elster) hat die Hundeverordnung aktualisiert, um das Zusammenleben von Mensch und Hund sicherer und angenehmer zu gestalten. Wesentliche Änderungen umfassen:

  1. 20/40 Regelung:

    • Die 20/40 Regelung wurde angepasst, sodass die Haltung von Hunden mit einem Gewicht von mehr als 20 kg und einer Schulterhöhe von über 40 cm neu weggefallen ist.

  2. Gefährliche Hunde:

    • Eine Neueinstufung gefährlicher Hunde ist nun nach zwei Jahren möglich, wenn keine weiteren Vorkommnisse feststellbar sind und eine positive Verhaltensänderung nachgewiesen wird.

    • Die spezifische Liste von Rassen, die als gefährlich eingestuft wurden, entfällt. Stattdessen wird die Gefährlichkeit individuell beurteilt.

  3. Kennzeichnungs- und Anzeigepflicht:

    • Jeder Hund, der älter als acht Wochen ist, muss mit einem Mikrochip versehen und der örtlichen Ordnungsbehörde gemeldet werden.

  4. Leinenpflicht und Maulkorbzwang:

    • Hunde müssen bei öffentlichen Veranstaltungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in bestimmten öffentlichen Bereichen stets an der Leine geführt werden und teilweise einen Maulkorb tragen.

  5. Steuerpflicht und behördliche Meldung:

    • Jeder Hund muss steuerlich und behördlich gemeldet sein. Die Steuer für gefährliche Hunde wurde auf 600,00 € jährlich erhöht.

  6. Neue Erlaubnispflicht für gefährliche Hunde:

    • Wer einen gefährlichen Hund halten möchte, benötigt eine Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde und muss verschiedene Voraussetzungen erfüllen, darunter den Nachweis der Sachkunde und eine Haftpflichtversicherung.

Eine Infoveranstaltung zu den neuen Regelungen findet im Oktober statt. Weitere Details folgen.

Sehen Sie alle Details der vollständigen neuen Verordnung hier ein: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/hundehv

 

Bild zur Meldung: Die Stadt Herzberg (Elster) hat die Hundeverordnung aktualisiert. Erfahren Sie mehr über die Änderungen bei der 20/40 Regelung und der Einstufung gefährlicher Hunde. Jeder Hund muss steuerlich und behördlich gemeldet sein. Infoveranstaltung im Oktober.