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Bestätigte Wahlvorschläge für die Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte am 09.06.2024

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

mit Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Herzberg (Elster) vom 09.04.2024 wurden die ordnungsgemäß und vollständig eingereichten Wahlvorschläge für die Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte der jeweiligen Ortsteile bestätigt - siehe Bekanntmachung!

 

Entsprechend § 37 Abs. 1 BbgKWahlV hat die Wahlleiterin die Wahlvorschläge für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herzberg (Elster) mit einem Eingangsvermerk versehen sowie auf Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit vorgeprüft. Diese Aussage trifft auf alle zu behandelnden Wahlvorschläge für die Wahl zu den Ortsbeiräten in den Ortsteilen Arnsnesta, Buckau, Fermerswalde, Friedersdorf, Gräfendorf, Löhsten, Mahdel, Osteroda, Rahnisdorf und Züllsdorf zu. 

 

Für alle Wahlvorschläge (außer OB Borken) kann festgetellt werden, dass sie fristgemäß bis zum 04.04.2024, 12.00 Uhr, bei der Wahlleiterin eingegangen sind.

 

Die Anzahl der Stadtverordneten für die neu zu wählende SVV der Stadt Herzberg (Elster) beträgt 18 Stadtverordnete (§ 6 Abs. 2 Ziff. 1 BbgKWahlG). Die Höchstzahl der Bewerber pro Wahlvorschlag beträgt 27 Vertreter/innen (§ 28 Abs. 1 Satz 2 BbgKWahlG). Die Unterstützungsunterschriften werden, gemäß Wahlbekanntmachung vom 16.02.2024, werden mindestens 10 Unterstützungsunterschriften pro Wahlvorschlag benötigt (§ 28a Abs. 1 BbgKWahlG, sofern nicht § 28a Abs. 7 BbgKWahlG zur Anwendung kommt, dessen Bestimmungen vom Erfordernis der Unterstützungsunterschriften absehen.

 

Der Wahlleiterin wurden insgesamt Wahlvorschläge für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herzberg (Elster) übergeben.
 

Bezüglich der Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl zu den Ortsbeiräten in den Ortsteilen der Stadt Herzberg (Elster) wurde einheitlich für alle festgestellt, dass 

 

  • die Anzahl der Mitglieder des jeweiligen Ortsbeirates gemäß § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Herzberg (Elster) in Verbindung mit § 45 Abs. 2 Satz 4 BbgKVerf aus 3 Mitgliedern besteht, 

  • die gesetzlich zulässige Höchstzahl der Bewerber pro Wahlvorschlag 4 Bewerber beträgt (§ 84 Abs. 1 i. V. m. 28 Abs. 1 BbgKWahlG), in den Ortsteilen Arnsnesta, (Borken), Buckau, Fermerswalde, Friedersdorf, Gräfendorf, Löhsten, Mahdel, Osteroda und Rahnisdorf keine Unterstützungsunterschriften benötigt werden, und 

  • im Ortsteil Züllsdorf mindestens 3 Unterstütungsunterschriften benötigt werden, sofern nicht nach dem Brandenburgischen Kommunalwahlgesetz eine Befreiung von diesem Erfordernis in Frage kommt.

 

Außer für den Ortbeirat im Ortsteil Borken konnten alle Wahlvorschläge für die Wahl zum Ortsbeirat in den jeweiligen Ortsteilen zugelassen werden.

 

Für die Wahl des Ortsbeirates im Ortsteil Borken wurden der Wahlleiterin keine Wahlvorschläge übergeben.

Die Wahl wird per Bekanntmachung (Veröffentlichung im Amtsblatt am 19.04.2024 abgesagt. Ein Termin für die Wahl erfolgt nach der Feststellung des Wahlergebnisses am 12.06.2024) - siehe Bekanntmachung Absage Wahl OB Borken!

 

Für Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

 

Liebe Grüße

Stephanie Kuntze

Wahlleiterin

 

Ansprechpartner*innen

  • Wahlleiterin, Stephanie Kuntze, Tel.: 03535/482-210, E-Mail: oder , Sitz: Rathaus, Zi.-Nr. 2.7 (1. OG, Flur rechts)

  • Stellvertretender Wahlleiter, Sven Ziehe, Tel.: 03535/482-300, E-Mail: , Sitz: Rathaus, Zi.-Nr. 2.3 (1. OG, Flur links)

  • Team Bürgerservice & Wahlen, Tel.: 03535/482-115, E-Mail: , Sitz: Rathaus Zi.-Nr. 1.3 (EG)

 

 
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